| Erweitertes Tiergesundheitsmonitoring (ETGM) |
| Anleitung für das Praxisprogramm |
Die Basis für diese Sache ist, dass Abnehmer von Milch aus Österreich in Deutschland, das sind einige große Supermarktketten, wissen wollen, wieviel Antibiotika bei den Lieferanten
eingesetzt werden. Bedeutend ist das deshalb, weil ungefähr jeder vierte Liter Milch, der in Österreich erzeugt wird, nach Deutschland geht.
Diese Informationen haben etwas mit deren Qualitätsprogrammen zu tun, die die Supermarktketten im harten Wettbewerb, der im Lebensmittelhandel herrscht, ständig neu erfinden.
Gemeldet werden da nur die Gesamtmengen, keine betriebsbezogenen Daten.
Diese Mengen kann am besten der Tierarzt melden, weil der die sowieso in seinem Praxisprogramm zum Drucken von Wartezeiten-Dokumenten und zur Abrechnung schon hat.
Jene Milchverarbeiter, die Milch nach Deutschland an diese Abnehmer liefern, die das haben wollen, haben deshalb ein Schreiben an ihre Lieferanten verteilt, das der Tierarzt
unterschreiben soll und sich darin verpflichtet, viermal im Jahr diese Meldung zu machen. Die übrigens bezahlt wird. Es gibt dafür etwas unter 300,- Euro pro Jahr.
Seit Herbst 2024 gibt es das TGD-Programm erweitertes Tiergesundheitsmonitoring, kurz ETGM genannt, das die Basis hinter diesem Meldesystem ist.
Jeder Tierarzt, der solche Antibiotika-Mengen meldet, also dessen TGD-Mitglieder an diese Programm teilnehmen, hat dann noch eine Vereinbarung mit dem Tiergesundheitsdienst zu unterschreiben.
Weitere Informationen liefert gerne der zuständige Tiergesundheitsdienst.
Mit dieser Anleitung hier wird nochmal zusammengefasst, wie diese Meldung aus dem Praxisprogramm funktioniert.
Voraussetzungen
- Der Rechner braucht eine halbwegs stabile Internet-Verbindung.
- Die Version des Praxisprogramms darf nicht älter als die vom März 2025 sein.
- Die beste Möglichkeit, eine neue Programmversion zu installieren, ist im Praxisprogramm über das Menü 'Hilfe - Programm'.
- Oder, etwas umständlicher wegen möglicher Sicherheitswarnungen, direkt von der Homepage laden, zum Besipiel mit diesem Link hier.
Stammdaten des Tierhalters ergänzen
- Die Stammdaten des Kunden öffnen.
- Hier ist bei jedem Tierhalter, dessen Antibiotika-Abgaben wir für das ETGM übertragen müssen, ein Haken zu setzen:
- Speichern.
Abgabe der Meldung
Die Berechnung und Abgabe erfolgt über die selben Funktionen, wie bei der jährlichen Pflichtmeldung.
Deshalb verweise ich hier auf die Hilfe-Seite für alle Meldearten, wo die Meldungen etwas umfangreicher erklärt sind.
- Menü: Umsatz - Medikament - Antibiotika-Meldung.
- Links oben den Haken bei ETGM setzen.
- Der Zeitraum wird automatisch eingestellt.
- Das bedeutet: Wird im Juni dieser Haken gesetzt, dann wird der Zeitraum von selbst eingestellt, also im Juni auf das erste Quartal. Im August zum Beispiel dann auf das 1. und 2. Quartal.
- Dieser Zeitraum kann verändert werden. Wenn zum Beispiel erst im Juli die Meldung für das erste Quartal gemacht wird.
- Die ETGM-Meldungen zählen die Antibiotika-Abgaben immer von Jahresbeginn an. Damit wird ermöglicht, Fehler später zu korrigieren.
- Die Taste 'Auswerten' klicken.
- Es folgt die Berechnung, die etwas schneller geht, weil nur jene Betriebe in die Meldung kommen, wo in den Stammdaten der Haken gesetzt ist.
- Wichtig: Die Liste der Betriebe kontrollieren, ob eventuell welche vergessen wurden, anzukreuzen. Und die beiden anderen kleinen Listen in der Mitte, damit auch alle Antibiotika erfasst wurden.
- Ganz oben in der grün hinterlegten Zeile steht der Dateiname jener Datei, die hochgeladen werden muss.
- Wenn alles passt: Die Taste '--> AGES Anmeldung' klicken.
- Mit Benutzername und Passwort weiter.
- Das Einmal-Passwort aus dem Authentikator und mit anmelden weiter.
- Sehr zeitaufwändig beim ersten mal ist die Sache mit der 2FA. Daher hier nochmal der Hinweis auf meine Hinweise zum Zugang zur AGES.
- Für jene Tierärzte, wo ich die Sache mit dem 2. Faktor übernommen habe, deshalb bitte einen kurzen Termin vereinbaren, zur Abgabe dieser Meldung.
- Jetzt aus den drei angebotenen Möglichkeiten den Punkt bei 'Freiwillige unterjährige Meldung' setzen.
- Auf der nächsten Seite dann die Meldedatei eintragen (am besten über Durchsuchen, den Ordner der Anwendung öffnen und dort auswählen).
- Weiter um die Datei hochzuladen.
- Hier kann es zu Fehlermeldungen kommen, wenn beispielsweise Betriebsnummern nicht stimmen, Zulassungsnummern von Medikamenten nicht in der AGES-Medikamentendatei stehen oder überhaupt das Format nicht passt, weil eine der anderen Dateien (die gesetzliche verpflichtende Meldung) hochgeladen wurde.
- Dieses Hochladen ist noch nicht die Abgabe!
- Absenden (kleine unscheinbare Taste nach dem unteren Ende der Liste).
- Es folgt eine Bestätigung, die ausgedruckt werden kann, aber zeitgleich per E-Mail ankommt.
Bitte um Übermittlung von Fragen zu dieser Seite per E-Mail-Nachricht. Damit die Anleitung, orientiert an den Fragen, ausgebaut werden kann.
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Zuletzt geändert von Andreas Neumayr am 30. Juni 2025.