| Antibiotika-Meldung Pferd |
| Hinweise und Anleitung |
Ab dem Jahr 2026 müssen Antibiotika, die an Pferde verabreicht werden, erfasst und nach Jahresende gemeldet werden. Das Verfahren gibt es für Nutztiere schon
seit 10 Jahren und ist deshalb für das Praxisprogramm nicht neu. Hier möchte ich beschreiben, was dabei zu beachten ist.
Für den Anfang ist eigentlich nur wichtig, die Behandlungen mit den Medikamenten zu erfassen, die Einstellungen zu den Medikamenten, Tierhaltern und Pferden
können später nachgeholt werden und brauchen wir erst bei der Erstellung der Meldung.
Bitte beachten Sie die Vorschriften des Tierarzneimittelgesetzes bezüglich Erfassung von Tierbesitzer, Patient und Medikament, auch wenn für die Meldung der
Antibiotika die meisten dieser Daten keine Rolle spielen.
Einstellungen im Praxisprogramm
Wenn bisher keine Nutztiere behandelt wurden, sind die Nutztier-Funktionen wahrscheinlich weggeschaltet. In Einstellung - Optionen - Sonstiges können die
eingeschaltet werden indem man den Haken bei 'Funktionen für Nutztiere im gesamten Programm ausblenden' entfernt.
Was muss erfasst werden, damit die Meldung erzeugt werden kann?
- In den Kunden-Stammdaten:
- LFBIS-Nummer des Betriebes, wo das Pferd steht.
- Ab der Version von 20. März 2026 ist die Eingabezeile für diese Nummer auch dann in den Stammdaten sichtbar, wenn die Nutztier-Funktionen abgeschaltet sind.
- Wenn die Nutztier-Funktionen eingeschaltet sind:
- Haupttierart generell auf Pferd stellen, wenn der Tierhalter nur Pferde hat.
- Hier kommt später noch die Nutzungsart hinzu (lebensmittelliefernd oder nicht lebensmittelliefernd). Ich gehe davon aus, dass wir 'nicht lebensmittelliefernd' als
Standard bei Pferden voreinstellen können. Dann muss man sich um die Nutzungsart nur dann kümmern, wenn es um lebensmittelliefernde Pferde geht.
- Angewendete und abgegebene Antibiotika.
- In der Meldedatei wird dann nicht der Name des Medikaments stehen, sondern dessen Zulassungsnummer.
Wichtig beim Erfassen der Behandlung:
- Tierhalter auswählen.
- Patient markieren
- Das einzelne Pferd ist für die Meldung aber unwichtig. In der Meldedatei sind keine Einzeltiere enthalten, daher muss auch keine Chipnummer oder sonstige
Identifikationsmerkmale erfasst werden. Tierart alleine reicht, später ergänzt mit der Nutzungsart.
- Medikamente eingeben.
- Wichtig ist der Haken bei Angewandt, hier nicht wegen der Preisberechnung, sondern weil bei der Abgabe die angewendeten und die abgegebenen Antibiotika
in zwei separate Dateien verpackt werden.
- Die Chargennummer ist für die Meldung bedeutungslos, weil dort keine Chargen enthalten sind.
- Es gibt aber andere Vorschriften (Tierarzneimittelgesetz) weshalb die Nummer der Charge auch erfasst werden sollte.
Abgabe der Meldung
- Wenn das Kalenderjahr um ist, kann das Praxisprogramm die Meldedatei erstellen.
- Diese Datei ist dann an die AGES zu schicken, das geschieht durch Hochladen in dem Portal, wo bisher für Tierarztpraxen ohne Nutztierbehandlungen
die Leermeldung abgegeben wurde.
Bitte um Übermittlung von Fragen zu dieser Seite per E-Mail-Nachricht.
Damit die Anleitung, orientiert an den Fragen, ausgebaut werden kann.
Wahrscheinlich kommt zusätzlich noch ein einfacheres Erfassungsformular wo nur die Daten erhoben werden, die wir für die Meldung brauchen. Ich persönlich
halte das zwar für überflüssig, weil der Kern des Praxisprogramms die Verrechnung ist, für die sowieso alles erfasst wird, aber offensichtlich gibt es Bedarf nach
einer einfachen Lösung.
Beschreibung der Weiterentwicklung dieser Seite
20. März 2026
- Anpassungen im ersten Kapitel (Was muss erfasst werden ....).
- Hinweis auf LFBIS/VIS-Nummer in den Kunden-Stammdaten.
2. Jänner 2026
- Diese Seite erstellt.
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Erstellt von Andreas Neumayr am 2. Jänner 2026, letzte Änderungen siehe oben.